01.10.2018 / P. Hein

Tag der deutschen Einheit – Mit dem öffentlichen Dienst als gutes Beispiel voran!

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Am 3. Oktober 2018 wird mit dem „Tag der deutschen Einheit“ zum 28. Mal an den durch eine friedliche Revolution in der DDR angestoßenen Prozess der Jahre 1989 und 1990 und den damit verbunden Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland erinnert.

Am 3. Oktober 2018 wird mit dem „Tag der deutschen Einheit“ zum 28. Mal an den durch eine friedliche Revolution in der DDR angestoßenen Prozess der Jahre 1989 und 1990 und  den damit verbunden Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland erinnert.

In einer Pressemitteilung vom 26. September 2018 des dbb wird durch dessen Bundesvorsitzenden, Ullrich Silberbach, dem öffentlichen Dienst eine Schlüsselrolle bei der Überwindung der wirtschaftlichen Unterschiede zwischen Ost und West zugesprochen. Bezug nimmt Silberbach auf die Einschätzung des Ostbeauftragten der Bundesregierung Christian Hirte.

„Dies darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen“, so die Landesvorsitzende der komba gewerkschaft thüringen, Marion Illguth, „das auch im öffentlichen Dienst noch Unterschiede, z. B. im TVöD, existieren welche weder nachvollziehbar noch erklärbar sind. Die derzeitige Situation in der Wochenarbeitszeit zum Beispiel führt zu einer Verringerung des Stundenentgeltes von 0,54 € (EG 9a/Stufe 4) im Tarifgebiet Ost, was auch Auswirkungen auf Zeitzuschläge -beispielsweise für nicht ausgeglichene Mehrarbeit oder Nachtarbeit- hat.“

Illguth fordert daher dem öffentlichen Dienst nicht nur eine Schlüsselrolle zukommen zu lassen, sondern als gutes Beispiel voran zu gehen! Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist zumindest gemacht. Mit der Einkommensrunde 2018 zum TVöD einigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, den Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung ab dem Jahr 2022 (!) dem Tarifgebiet West anzugleichen.

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