13.11.2014 / komba gewerkschaft

komba gewerkschaft lehnt Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit ab

Bild: Sashkin / fotolia.com

Zwangstarifeinheit zum Vorteil der Regierung – zum Nachteil für Beschäftigte und Arbeitgeber

Berlin/Köln, 13. November 2014. „Die angedachte gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit ist ein politischer Irrflug, der nicht nur ein weiteres verfassungswidriges  Gesetz der Bundesregierung auf den Weg bringt, sondern zahlreiche gesamtgesellschaftliche Aspekte unberücksichtigt lässt und damit nachhaltigen Schaden in der Arbeitswelt anrichten wird“, so Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft und dbb-Vize. Damit unterstützt die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Kommunen die Stellungnahme ihrer Dachorganisation dbb. Diese hatte ihrerseits am 11. November 2014 eine Stellungnahme zum geplanten Gesetzesvorhaben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingereicht.
„Die Gewerkschaftslandschaft, in der sich über Jahre hinweg mit Recht Fachgewerkschaften etabliert haben, um berufsspezifische Interessen vertreten zu könne, würde ausgehebelt werden. Heraus käme dann ein gewerkschaftlicher Einheitsbrei, bei dem in zwei Klassen unterschieden wird: Diejenige Gewerkschaft, die die meisten Mitglieder aufbringt, jedoch nicht gleichzeitig die bessere Vertretung sein muss, unterzeichnet, die anderen müssen sich unterwerfen. Das wären Zustände wie zu Zeiten der DDR, in der Selbstbestimmung ein Fremdwort war. Mit dem Grundrecht auf freie Wahrung und Förderung eigener Arbeitsbedingungen hat das nichts mehr zu tun – das müsste insbesondere auch unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wissen“, mahnt Silberbach.

Auch die durch eine Tarifeinheit entstehende Zerrüttung des Betriebsfriedens, weil unter anderem und insbesondere im öffentlichen Dienst funktionierende zum Teil im Laufe der Jahre solide gewachsene Absprachen zwischen einzelnen Gewerkschaften nicht mehr zum Tragen kommen, seien unüberlegte Auswirkungen unter denen auch die Arbeitgeber zu leiden hätten. Nicht bis ins Detail geklärt ist zudem, wie das Mehrheitsprinzip und die Mitgliederzählung jeweils umgesetzt werden sollen. Silberbach: „Es gibt keine durchdachte alltagstaugliche Lösung, bei der der zur Erhebung der jeweiligen Zahlen zugrunde liegende Betrieb genau definiert wird. `Beschäftigungstherapie` für die Gerichte, wenn der existenzielle Kampf um jedes Mitglied losgeht und die innerbetrieblichen Konflikte damit um ein vielfaches ansteigen werden.“
Des Weiteren reiche der im Gesetzesentwurf gemachte Versuch nicht aus, den Verlust an Organisations-, Koalitions- und Wahlfreiheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch das Recht auf `Anhörung und Nachzeichnung` aufzufangen.

„Bei der Gesamtbetrachtung des Gesetzesvorhabens können wir nur fassungslos mit dem Kopf schütteln und uns fragen, wer tatsächlich von einer `Zwangstarifeinheit` profitieren wird, wenn nicht nur die Regierung selbst?“, so Silberbach und weiter: “Hier werden Grundrechte auf dem Altar einer Koalitionsvereinbarung geopfert.“

Stellungnahme des dbb beamtenbund und tarifunion zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) als pdf-Dokument zum Downloaden

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