22.11.2013 / komba gewerkschaft nrw

Feuerwehrinfo 13/2013

Bild: © Philipp Stolzenber / pixelio.de

Konsequenzen aus dem Urteil des VG Berlin zur Opt-Out-Zulage

Mit Urteil vom 07.03.2013 hat das Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 5 K 369.12, entschieden, dass das für das Land Berlin geltende Gesetz zur Zahlung einer Opt-Out-Zulage (Zulagengesetz) gegen europäisches Recht verstößt und daher eine höhere Zulage als 20 € pro Schicht gezahlt werden kann. Hiergegen hat der Senat Berufung eingelegt.

Das Gericht stützt sich bei seiner Entscheidung darauf, dass in dem geltend gemachten Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.01.2008 das Land Berlin seiner Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Das sog. Zulagengesetz hat den Entschädigungsanspruch der betroffenen Beamten in seiner Höhe unzulässig beschränkt, nämlich auf einen Betrag von pauschal 20 € je geleisteter Dienstschicht bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 55 Stunden. Daher konnten die vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 26.07.2012 aufgestellten Grundsätze zur Entschädigung zum Tragen kommen und eine Entschädigung auf der Basis der Sätze der MehrarbeitsentschädigungsVO erfolgen.

Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die Arbeitszeitregelungen für die Feuerwehr in Berlin mit einer Opt-Out-Regelung erst zum 01.02.2008 in Kraft getreten sind. Erst ab diesem Zeitpunkt bestand eine mit dem Europarecht konforme Umsetzung der europäischen Arbeitszeitreglungen.

In NRW und anderen Bundesländern wurden die europäischen Regelungen bereits früher umgesetzt. So ist für NRW schon zum 01.01.2007 eine geänderte AZVOFeu in Kraft getreten, die den europäischen Vorgaben entspricht.

Vor diesem Hintergrund kann man in NRW ab dem 01.01.2007 nicht mehr von einer rechtswidrigen Mehrarbeit sprechen, die einen höheren Ausgleich entsprechend der Rechtsprechung des BVerwG ermöglicht.

Das Urteil des VG Berlin kann daher nicht auf das Land NRW übertragen werden.

Ungeachtet dessen führt die komba gewerkschaft ein Musterverfahren bei der Feuerwehr Dorsten, in dem geklärt werden soll, ob höhere Ansprüche auf Entschädigung als 20 € pro Schicht bestehen.

Weitere Musterverfahren werden von der komba gewerkschaft nicht geführt.

Es bleibt nun abzuwarten, wie das Verfahren ausgeht. Wir werden darüber berichten.

Köln, 21.11.2013
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln


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