17.12.2014 / komba gewerkschaft

FB Verkehrsflughäfen Info 2/14

Foto: © Janusz Klosowski / pixelio.de
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Die Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste ist vom Tisch

Die neue EU-Kommission unter der Führung von Jean-Claude Juncker hat am 16. Dezember 2014 einen Schlußstrich unter die Überarbeitung der Bodenverkehrsrichtlinie gezogen. Im Rahmen der Überprüfung noch offener Gesetzgebungsverfahren wurde auch der vorliegende Verordnungsvorschlag zur Marktöffnung der Bodenverkehrsdienste zurückgezogen. Damit ist die drohende Liberalisierung vom Tisch. Die bisherige Rechtslage bleibt unverändert bestehen. Die Flughäfen werden nun nicht mehr gezwungen die Anzahl der Anbieter von Bodenverkehrsdiensten am Flughafen zu erhöhen. Der von der EU-Kommission ursprünglich geplante zusätzliche Wettbewerb unter den Bodenverkehrsdiensten an den europäischen Flughäfen hätte nach Ansicht der komba maßgeblich die Professionalität, Sicherheit und Stabilität der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich gefährdet.

Der Einsatz der Gewerkschaften auf allen Ebenen so unter anderem auch die Demonstration der komba gewerkschaft am 5. Dezember 2012 in Brüssel haben Erfolg gehabt. Ein mögliches Sozial- und Lohndumping in dem Bereich der Bodenverkehrsdienste an den Flughäfen konnte verhindert werden.

Köln, 17.12.2014
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln

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