22.08.2014 / komba gewerkschaft

Mütterrente: Keine neuen Ungerechtigkeiten schaffen

Elke Stirken (Foto: © komba gewerkschaft)
Elke Stirken (Foto: © komba gewerkschaft)

Elke Stirken, Vorsitzende des Ausschusses für Frauen und Gleichstellungsfragen der komba gewerkschaft über den notwendigen Lückenschluss

„Wir begrüßen die Forderung des dbb beamtenbund und tarifunion sowie der Frauenunion der CDU, die erhöhte Mütterrente solle auch Beamtinnen im Ruhestand zu Gute kommen - denn erst mit diesem Lückenschluss erhalten wir die von uns geforderte, gerechte Gleichbehandlung von Beamtinnen gegenüber Arbeitnehmerinnen.

Warum überhaupt darüber diskutiert werden muss, ob auch Beamtinnen eine ähnliche Anerkennung ihrer Erziehungsleistungen erhalten, ist für mich ein Rätsel. Denn, ob ein Kind, das vor 1992 erzogen wurde, ein Beamtenkind war oder nicht, dürfte wohl auf die eigentliche Erziehungsleistung keinen Einfluss nehmen, somit auch nicht auf die Anrechnung dieser Leistung.

Zudem gibt es ohnehin im Beamtenbereich weitere Unterschiede, die ihrerseits als ungerecht zu bewerten wären: Für vor 1992 geborene Kinder werden nur sechs Monate Erziehungszeit anerkannt, während es für die jüngeren Beamtinnen bis zu drei Jahre sind. Dabei könnte man sich die Frage stellen, ob dieser Unterschied nicht eine Altersdiskriminierung darstellt?

Auch wenn Renten- und Pensionsrecht strukturell verschieden angelegt sind, sollten doch positive Entwicklungen beiderseits greifen. Schließlich wurden bisher alle Verschlechterungen aus dem Rentenrecht, etwa beim Höchstsatz und beim Eintrittsalter, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. Deshalb fordern wir eine Gleichbehandlung bei der Mütterrente als auch beim abschlagsfreien Ruhestandseintritt nach 45 Arbeitsjahren.

Aber es gibt auch Hoffnung, denn das Bundesinnenministerium, das für das Recht der Bundesbeamten zuständig ist, kündigte an, die Forderung zu prüfen.
In den Ländern, die für das Recht der Landesbeamtinnen zuständig sind, wird allerdings die Forderung unterschiedlich bewertet: Bayern hat bisher als einziges Bundesland erklärt, die Neuregelung zur Mütterrente auf seine Landesbeamtinnen übertragen zu wollen.

Wenn unserer Gesellschaft etwas daran liegt, Erziehungsleistungen positiv bei der Altersversorgung zu berücksichtigen, sollte dies doch für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten.“


Seit dem 1.Juli erhalten Rentnerinnen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben pro Kind und Monat einen Rentenpunkt zusätzlich, für die nach 1992 geborenen Kinder werden drei Rentenpunkte gutgeschrieben.

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