26.05.2014 / dbb beamtenbund und tarifunion

dbb Meldung: Tarifverhandlungen zur Betriebsrente im öffentlichen Dienst

Hände weg von der Zusatzversorgung (Grafik: dbb)
Grafik: dbb

Solides Niveau erhalten

Die Arbeitgeber von Bund, Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben die Tarifverhandlungen über Änderungen in den Tarifverträgen ATV und ATV-K am 21. Mai 2014 abgebrochen und einen für Juni vereinbarten Fortsetzungstermin abgesagt. Weil die Gewerkschaften aus ihrer Sicht keine ausreichende Bereitschaft zu Verhandlungen über Einschnitte bei der Zusatzversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst signalisiert hätten, wollen sie das Thema jetzt auf Spitzenebene beraten lassen.

Worum geht es?
Unter den Stichworten „Biometrie“ und „Rechnungszins“ verhandeln die Tarifvertragsparteien des ATV/ATV-K seit einiger Zeit über mögliche Anpassungen bei der betrieblichen Altersversorgung infolge der allgemein gestiegenen Lebenserwartung und der im Vergleich zu den Grundannahmen des Punktemodells niedrigeren Kapitalmarktzinsen. Aus Sicht der Arbeitgeber müssen sich daraus zwangsläufig Einschnitte im Leistungsniveau der Zusatzversorgung ergeben.

Gestiegene Lebenserwartung beachten
Zur nachhaltigen Sicherung der Zusatzversorgung ist es notwendig, regelmäßig zu prüfen, ob die rechnerischen Grundannahmen des Punktemodells zum Zeitpunkt des Systemwechsels mit der tatsächlichen Entwicklung der Rahmenbedingungen noch übereinstimmen. Dabei ist festzustellen, dass aktuell die allgemeine Lebenserwartung als ein wesentlicher Faktor für Rentensysteme im Vergleich zu den Annahmen im Jahr 2001 deutlich gestiegen ist. Die Verantwortlichen des dbb haben daraufhin gegenüber den Arbeitgebern die Bereitschaft signalisiert, mögliche Auswirkungen der gestiegenen Lebenserwartung auf die Altersfaktoren im Punktemodell offen zu prüfen. Der dbb hat aber auch erklärt, dass eine automatische Absenkung der Leistungen des Punktemodells mit dem Verweis auf einen abgesenkten Rechnungszins bei der kapitalgedeckten Lebensversicherung abgelehnt wird, weil dieser Wert allein keine Aussage über die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Zusatzversorgungseinrichtungen als Träger der Betriebsrente im öffentlichen Dienst zulässt. Die aktuelle und aufgrund seriöser Annahmen zu erwartende finanzielle Lage der Zusatzversorgungskassen ist aus unserer Sicht aber ein wichtiges Kriterium, um zu beurteilen, ob tatsächlich Einschnitte bei den garantierten Leistungen der Betriebsrente erforderlich sind.

Zusatzversorgung dauerhaft stärken
Aufgabe der Tarifvertragsparteien ist die dauerhafte Stärkung der zusätzlichen Altersversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Im Rahmen des Erforderlichen ist der dbb auch weiterhin zu ergebnisoffenen Verhandlungen über eine moderate Anpassung der Altersfaktoren im Punktemodell bedingt durch die gestiegene Lebenserwartung bereit. Im Gegenzug fordert der dbb eine transparente und verlässliche Regelung zur Dynamisierung der Anwartschaften, weil sich das bisherige Instrument der Bonuspunktevergabe als untauglich erwiesen hat.

Unabhängig von der Gesprächsebene sind aus Sicht des dbb damit auch weiterhin folgende Positionen elementar:

  • Das Punktemodell muss allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch zukünftig eine sichere und attraktive Betriebsrente gewährleisten.
  • Mögliche Anpassungen im Punktemodell infolge der demografischen Entwicklung müssen sorgfältig geprüft und auf das erforderliche Maß beschränkt werden.
  • Im Gegenzug fordern wir eine transparente und wirksame Systematik zur Dynamisierung aller Rentenanwartschaften, die die bisherige untaugliche Bonuspunkteregelung ersetzt.


Zum Teil versuchen die Arbeitgeber, mit dem Hinweis auf den Anpassungsbedarf durch die demografische Entwicklung Verschlechterungen im Leistungsrecht durchzusetzen, um ihren finanziellen Beitrag an der Zusatzversorgung zu verringern. Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der Betriebsrente für die angemessene Alterssicherung der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind solche Überlegungen nicht akzeptabel.

Die Verhandlungsführerin und stellvertretende Vorsitzende der Bundestarifkommission des dbb, Siglinde Hasse, fasst die Verhandlungsposition zusammen: „Wir sind bereit, über notwendige Anpassungen des Punktemodells durch die allgemein gestiegene Lebenserwartung zu verhandeln. Im Gegenzug erwarten wir ein klares Signal bei der Frage der Dynamisierung der Anwartschaften und ein eindeutiges Bekenntnis der Arbeitgeber zu einer Betriebsrente, die den Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst dauerhaft eine solide Zusatzversorgung zu akzeptablen Bedingungen gewährleistet. Leistungskürzungen in der Zusatzversorgung, um für die Arbeitgeber Kosten einzusparen, lehnen wir ab.“

Aus Sicht des dbb sind das die Grundlagen für alle weiteren Gespräche und Verhandlungen.

dbb-Flugblatt zur Zusatzversorgung 1/2014 als pdf-Dokument zum Downloaden

Nach oben
Nach oben
KONTAKT

komba gewerkschaft thüringen

Tschaikowskistraße 22

99096 Erfurt

Tel.: 0361 21260852

E-Mail: info(at)komba-thueringen.de

Nach oben
Imagefilm der komba gewerkschaft

Imagefilm der komba gewerkschaft

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben
Mitglied werden

Mitglied werden

Nach oben