20.06.2014 / dbb beamtenbund und tarifunion

dbb Meldung: EuGH-Urteil zur altersdiskriminierenden Besoldung

dbb zu EuGH-Urteil zur altersdiskriminierenden Besoldung (Bild: © Petra Bork / pixelio.de)
Bild: © Petra Bork / pixelio.de

Dauderstädt: "Gesetzgeber zunächst nicht gefordert"

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat das am 19. Juni 2014 in Luxemburg ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur altersdiskriminierenden Bezahlung von Beamten in Berlin als wichtige Etappe auf dem Weg zur endgültigen Klärung des Systemwechsels im Besoldungsrecht begrüßt: „Das EuGH hat die geltenden Übergangsregelungen, die als altersdiskriminierend kritisiert worden sind, grundsätzlich gewilligt. Aus dem Urteil leitet sich daher kein zwingender gesetzlicher Änderungsbedarf ab.“

Der dbb begrüßt, dass die jahrelange Ungewissheit damit beendet ist, ob die  Überleitungsregelungen mit ihrem Bezug auf Dienstaltersstufen einen Verstoß gegen Unionsrecht darstellen. Dauderstädt: „Gleichwohl hat der EuGH festgestellt, dass das frühere System auf einer Altersdiskriminierung der Beamtinnen und Beamten beruhte. Wir brauchen also weiter eine letztinstanzliche Klärung in Deutschland. Es bleibt nämlich offen, wie die Aussage der Luxemburger Richter zu interpretieren ist, dass eine Haftung der Bundesrepublik Deutschland von deutschen Verwaltungsgerichten geprüft werden müsse.“

Weitere Informationen auf der Website des dbb beamtenbund und tarifunion

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