01.04.2014 / dbb

dbb Meldung: Der Kompromiss steht!

Foto: © Friedhelm Windmüller, dbb
Foto: © Friedhelm Windmüller, dbb

Erhöhung um insgesamt 5,7 Prozent!

Der Kompromiss steht! Die dbb-Bundestarifkommission (BTK) hat dem Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit zugestimmt. „Was durchsetzbar war, haben wir durchgesetzt. Das Ergebnis können die Beschäftigten in ihren Geldbeuteln deutlich spüren“, fasste dbb-Verhandlungsführer Willi Russ vor der BTK seine Bewertung des Tarifkompromisses mit klaren Worten zusammen. „Wenn wir alles zusammennehmen, haben wir ein Gesamtvolumen von 5,7 Prozent Steigerung rausgeholt. Das kann sich sehen lassen!“ In der dritten Verhandlungsrunde wurde abschlussorientiert verhandelt und schließlich ein guter Kompromiss erzielt! Möglich wurde dies auch, weil die Gewerkschaften den Druck durch eine intensive Warnstreikwoche deutlich erhöht hatten. Das vorliegende Ergebnis enthält neben der Erhöhung der Entgelte zahlreiche weitere wichtige Komponenten.

Die zentralen Punkte des Ergebnisses im Detail:

  • Lineare Entgelterhöhung
    Die Tabellenentgelte werden ab 1. März 2014 um 3,0 Prozent, mindestens aber 90 Euro, und ab 1. März 2015 um weitere 2,4 Prozent erhöht. Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich ab 1. März 2014 um einen Festbetrag in Höhe von 40 Euro und ab 1. März 2015 um einen Festbetrag in Höhe von 20 Euro.
  • Urlaubsdauer
    Der Urlaubsanspruch für Tarifbeschäftigte nach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD beträgt ab dem Urlaubsjahr 2014 bei Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 30 Arbeitstage. Der Urlaubsanspruch für Azubis beträgt ab dem Urlaubsjahr 2014 bei Verteilung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 28 Arbeitstage. Der im Bereich des TVöD (Pflege) im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gewährte Zusatzurlaubstag bei Schichtdienst wird darüber hinaus weiter gewährt.
  • Azubis
    § 16 a TVAöD – Allgemeiner Teil – (Übernahme von Auszubildenden) wird ab dem 1. März 2014 (bis 29. Februar 2016) wieder in Kraft gesetzt. Das bedeutet die Übernahme für zwölf Monate nach erfolgreicher Abschlussprüfung bei entsprechendem Bedarf sowie bei Bewährung eine anschließende unbefristete Übernahme. § 10 Abs. 2 Satz 2 und 3 TVAöD (BBiG) wird wie folgt gefasst: „Beträgt die Entfernung zwischen den Ausbildungsstätten hierbei mehr als 100 km, werden im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise besondere Fahrpreise (zum Beispiel für ICE) erstattet. Die nachgewiesenen notwendigen Kosten einer Unterkunft am auswärtigen Ort werden, soweit nicht eine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung steht, erstattet.“
  • TV-V
    Die Entgelttabellen, dynamisierten Zulagen und Zuschläge des TV-V werden ab 1. März 2014 um 3,3 Prozent und ab 1. März 2015 um weitere 2,4 Prozent erhöht.
  • Laufzeit
    Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Das komplette Ergebnis steht unter www.dbb.de zum Download zur Verfügung. Dort finden sich unter anderem auch die Regelungen zu den leistungsgeminderten Beschäftigten und der Übergangsversorgung Feuerwehr.


Bewertung
In der BTK des dbb wurde der Kompromiss ausführlich und kontrovers diskutiert. Vor allem die Werthaltigkeit der sozialen Komponente wurde ausgiebig beleuchtet. Schließlich vertrat die BTK geschlossen die Auffassung: Insbesondere was die soziale Komponente angeht, ist der gefundene Kompromiss eine spürbare Entgelterhöhung. Da die unteren Einkommensgruppen von der allgemeinen Erhöhung der Lebenshaltungskosten in besonderer Weise betroffen sind, ist der 90-Euro-Mindestbetrag ein echter Erfolg. Insgesamt leistet der Abschluss einen wichtigen Beitrag, den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig zu halten. Die Einkommenserhöhung ist für jedermann spürbar!
Über die Verweigerung von Bund und Kommunen, mit der unbefristeten Übernahme ihrer Azubis endlich verlässliche Perspektiven für den dringend benötigten Nachwuchs aufzuzeigen, war nicht nur die dbb jugend enttäuscht. Hier wurde eine Chance verpasst, den öffentlichen Dienst bei der Nachwuchsgewinnung zu stärken. Der gefundene Minimalkonsens bedeutet die Fortsetzung der bisherigen Regelungen. Ferner ist auch die Verweigerung der Kommunen, im Bereich des Nahverkehrs ein Zeichen zu setzen, eine Kröte im vorliegenden Kompromiss. Insgesamt kann jedoch festgestellt werden, dass zentrale Forderungen des dbb in hohem Maße durchgesetzt wurden. Der Wert des Potsdamer Kompromisses kann aber erst dann abschließend bemessen werden, wenn die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten umgesetzt wird. „Wer einen einheitlichen und starken öffentlichen Dienst will, darf hier nicht zögern“, betonte Russ gegenüber der Presse. Bundesinnenminister de Maizière scheint willens zu sein, der Forderung des dbb zu entsprechen und die geforderte Übertragung zeitnah umzusetzen.

Über Warnstreiks zum Ergebnis
„Bundesweit und mit vielen Berufszweigen sowie tatkräftiger Unterstützung der Bundesbeamten haben wir zwei gute Aktionsphasen gefahren. Die Warnstreiks an Flughäfen, in Kindergärten oder in vielen Bürgerämtern haben uns bei den Verhandlungen in Potsdam enorm den Rücken gestärkt“, lobte Russ die Aktionsbereitschaft der Beschäftigten.

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