Amtsangemessene Alimentation - Musterwiderspruch 2024
Jetzt noch Widerspruch bis zum 31. Dezember 2024 einlegen.
Den Musterwiderspruch können Sie unter info(at)komba-thueringen.de bzw. über Ihren Kreisvorstand abfordern.
Aufgrund der Verpflichtung zur sog. „haushaltsnahen Geltendmachung“ müssen potenzielle Ansprüche eigenständig bis zum Jahresende angemeldet werden. Widerspruch sollte daher bis zum 31.12.2024 eingelegt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, sich beweissicher den Empfang quittieren zu lassen. Der Musterwiderspruch 2024 wird unsererseits lediglich zur Verfügung gestellt. Ob damit vollumfänglich die Ansprüche gesichert sind, kann unserseits nicht gewährleistet werden. Der Musterwiderspruch 2024 ist ggf. noch individuell anzupassen.
komba gewerkschaft thüringen
Tschaikowskistraße 22
99096 Erfurt
Tel.: 0361 21260852
E-Mail: info(at)komba-thueringen.de

